Tyroller Consulting Teach & Coach
Glückaufstraße 13
82377 Penzberg
vertreten durch:
Thomas Tyroller
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
nachfolgend „Auftraggeber“ genannt
wird folgendes vereinbart:
Der Auftragnehmer wird ab einem schriftlich zu bestimmenden Datum für den Auftraggeber noch zu benennende Tätigkeiten als Auftragnehmer übernehmen:
Ergänzend wird im Einzelfall auf die jeweiligen Auftragsschreiben verwiesen. Der Auftragnehmer hat die Durführung und den Ablauf seiner Leistung selbst zu organisieren. Er unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
Der Auftragnehmer erbringt die Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich. Er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt er dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat der freie Mitarbeiter selbst Sorge zu tragen, insbesondere auch für eine angemessene Versicherung für die Altersvorsorge wie auch zum Schutz gegen Krankheiten und den Pflegefall. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, nach jeweiliger vorheriger Absprache, die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen sowie alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Unterlagen und Hilfs-/ Verbrauchsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Hilfs-/ Verbrauchsmittel die ggf. zu Bruch bzw. defekt gehen oder verbraucht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuellen Preise finden Sie auf unserer Internetseite https://www.umwelt-jagd-hund.de.
Preisänderungen behält sich Tyroller Consulting ausdrücklich vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen. Das vereinbarte Basishonorar wird jeweils am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar. Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit dem Auftraggeber ein Konto benennen, auf das das Honorar angewiesen werden kann.
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch den Auftragsnehmer und den in §2 genannten Personen erstellten Arbeiten zu prüfen und abzunehmen. Der Auftragsnehmer und den in §2 genannten Personen selbst übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die von ihm erstellten Arbeiten verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt, solange dem Auftragsnehmer und den in §2 genannten Personen kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen wird.
Bei Schadenersatzansprüchen gegen den Auftragsnehmer und den in §2 genannten Personen wird dieser bzw. diese den hiesigen angestellten Arbeitnehmern gleichgestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bzw. die in §2 genannten Personen ausreichend Haftplicht zu versichern.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers bzw. den in §2 genannten Personen auf die Höhe von vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Darüber hinaus gehende Forderungen, auch bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, übernimmt der Auftraggeber.
Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragsnehmer und den in §2 genannten Personen zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages auf dem Gebiet seiner Tätigkeit über den aktuellen Entwicklungsstand weiterzubilden und sich über aktuelle Veränderungen auf diesem Gebiet jederzeit auf dem Laufenden zu halten. Etwaige dem Auftragnehmer anfallenden Kosten können dem Auftraggeber, unter Vorlage der Auslagen, gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig sein. Will der Auftragnehmer allerdings für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck nicht verwertet, Dritten zugänglich gemacht oder sonst genutzt werden.
Die Parteien tragen dafür Sorge, dass Dritte, derer sie sich als Erfüllungsgehilfen bedienen, ebenfalls die Geheimhaltungspflicht beachten.
Der Auftragnehmer nimmt die Tätigkeit am einem vom Auftraggeber zu benennenden Datum auf.
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragszeit jeweils um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht 1 Monat vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Tyroller Consulting Teach & Coach in Penzberg.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Tyroller Consulting und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Tyroller Consulting Teach & Coach berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.